Baden-Württemberg plant neues Versammlungsrecht


Cabuflé; 2008-12-06

Aber nicht nur die Ordner, auch der Versammlungsleiter selbst kann von der Behörde als ungeeignet abgelehnt werden. Dies gilt auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen. Ein Verein, Verband oder eine Gewerkschaft kann nicht mehr uneingeschränkt selbst darüber bestimmen, von wem ihre Versammlungen geleitet werden (…) Einen weiteren möglichen Vorwand, um Demonstrationen vorschnell zu verbieten, liefern die “gleichrangigen Rechte Dritter”, auf die im Genehmigungsverfahren Rücksicht genommen werden muss. Wer sind die “Dritten”, und was sind ihre “gleichrangigen Rechte”? Sind es die Verkehrsteilnehmer, die sich nicht von Demonstrationen aufhalten lassen wollen? Anwohner, die nicht möchten, dass auf “ihrer” Straße eine Kundgebung stattfindet? Arbeitgeber, die keine Streikposten dulden wollen? Kaufleute, die es nicht ertragen, dass ein Schweigemarsch an ihrem Laden vorbei-, aber nicht in ihn hineinläuft? Dem Bedürfnis der Abgeordneten, sich nicht mit den Anliegen ihrer Wähler beschäftigen zu müssen, dient bereits die in der Vorlage eingearbeitete Bannmeile.


(via)

Man könnte jetzt mit einiger Häme bemerken, dass man sich gerade noch rechtzeitig aus dem schwarz-gelben Süden ins rot-rote Berlin verpisst hat. Wenn man ernsthaft glaubte, dies könne irgendeinen Unterschied machen. Wenn sich die Fraktionen in unseren Parlamenten nicht zu einander verhielten wie Media Markt zu Saturn. Wenn sich dieser Schritt nicht nahtlos in die parteien- und länderübergreifende Schussfahrt Richtung Präventionsstaat einfügen würde.

Bis bald dann im State of Paranoia.

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